<img height="1" width="1" style="display:none;" alt="" src="https://px.ads.linkedin.com/collect/?pid=3906484&amp;fmt=gif">

Terms and Conditions (Deutschland)

Stand: 26. Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Voting Partner GmbH, Rennweg 60-62, 90489 Nürnberg

(Geschäftskunden)

I. Allgemeine Bestimmungen 

 

1. Vertragspartner 

Vertragspartner sind die Voting Partner GmbH (im Folgenden „Voting Partner“ genannt), Rennweg 60-62, 90489 Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 23732) und der Kunde. 

 

2. Geltungsbereich 

2.1 Für alle Lieferungen und Leistungen von VOTING PARTNER gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zwischen VOTING PARTNER und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. 

2.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VOTING PARTNER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn VOTING PARTNER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführt. 

2.3 Die Angaben und Angebote von VOTING PARTNER hinsichtlich der von VOTING PARTNER vertriebenen Leistungen und Lieferungen sind freibleibend und widerruflich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich VOTING PARTNER Eigentums- und Urheberrechte vor. 

2.5 Auf Verlangen stellt VOTING PARTNER dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung der AGB auch in gedruckter Form kostenfrei zur Verfügung. 

2.6 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 

 

3. Vertragsabschluss 

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch VOTING PARTNER bzw. spätestens mit der tatsächlichen Ausführung des Vertrages zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt in Textform - auch per E-Mail.

 

4. Begriffsbestimmungen 

4.1 „VOTING PARTNER Dashboard“ ist die interaktive, webbasierte Benutzeroberfläche, die dem Kunden zu Zwecken des Skripting, der Gestaltung und der Anwendung bei Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird und insbesondere zur Erstellung von Berichten über die im Laufe der Veranstaltungen eingeholten Daten in Echtzeit genutzt werden kann. 

4.2 „VOTING PARTNER Software“ ist jede Software, die durch VOTING PARTNER oder von Dritten in Erfüllung dieser Vereinbarung genutzt wird, einschließlich, jedoch nicht eingeschränkt auf die Software, die in das VOTING PARTNER Dashboard, in die VOTING PARTNER Apps oder etwaiges Equipment eingebettet ist. 

4.3    „VOTING PARTNER Apps“ umfasst jede mobile Applikation, die von VOTING PARTNER zur Verfügung gestellt wird, sei es als eigenständige mobile Anwendung oder eingebunden in eine integrierte mobile Anwendung; diese Applikationen können insbesondere im Fall von Weiterentwicklungen von VOTING PARTNER gelegentlich angepasst oder ergänzt werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 

4.4 „Autorisierte Nutzer“ sind durch den Kunden dazu berechtigte Personen, die einen eigenen User Namen zugeteilt erhalten und die Nutzungsbedingungen für das „VOTING PARTNER Dashboard“ akzeptiert haben 

4.5 „Teilnehmerdaten“ sind personenbezogene Daten von Veranstaltungsteilnehmern, die der Kunde oder VOTING PARTNER im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet oder nutzt und die der Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung preisgibt; 

4.6 „Equipment“ sind die zur Nutzung des VOTING PARTNER – Dashboards laut Auftrag des Kunden erforderlichen und vermieteten oder verkauften technischen Geräte, wie sie im Angebot festgelegt wurden 

4.7 „Rohdaten“ sind alle vom Kunden offengelegten Informationen oder Daten in Bezug auf die Veranstaltungsteilnehmer, ausgeschlossen Teilnehmerdaten (personenbezogenen Daten) 

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug 

5.1 Soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise von VOTING PARTNER in Euro zuzüglich Kosten für Verpackung, Versand und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig. 

5.2 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen ab Eingang beim Kunden. 

5.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist VOTING PARTNER unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. 

 

6. Leistungsinhalt - Stornierung von Veranstaltungen 

6.1 VOTING PARTNER stellt dem Kunden „VOTING PARTNER – Dashboards“ für die Dauer der vertraglichen Beziehungen zur Verfügung und räumt ihm ein persönliches, nicht ausschließliches und unübertragbares Recht zur Nutzung von VOTING PARTNER – Dashboards für die jeweils vereinbarte Dauer laut Angebot ein. Damit verbunden ist auch das Recht, die „VOTING PARTNER Apps“ kostenfrei zu nutzen, vorausgesetzt, der Kunde verfügt über kompatible Geräte, ist technisch in der Lage die Apps herunterzuladen, zu installieren und zu betreiben und akzeptiert die dafür vorgesehenen Nutzungsbedingungen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Kunden mit eigenen „User – Namen“ Zugang zum System haben, die die Bedingungen für die Nutzung der Dashboards akzeptiert haben - „Autorisierte Nutzer“ - und dafür zu sorgen, dass diese „Autorisierten Nutzer“ die Nutzungsbedingungen einhalten. 

6.2 Soweit dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist, stellt VOTING PARTNER darüber hinaus dem Kunden das im Angebot gesondert bezeichnete Equipment entweder mietweise zur Verfügung oder liefert dieses Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. 

6.3 Supportleistungen sind – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde – nicht Leistungsinhalt. 

6.4 Wird der Auftrag zur Durchführung einer Veranstaltung von dem Kunden storniert oder sein Umfang erheblich verringert, fallen folgende Stornogebühren an: 

a. Mehr als 60 Tage vor der Veranstaltung 10% der Auftragssumme; 

b. Weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung 25% der Auftragssumme 

c. Weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme 

d. Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme 

6.5 Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang bei VOTING PARTNER. 

6.6 VOTING PARTNER behält sich weitergehende Ansprüche aus der Stornierung ausdrücklich vor. 

6.7 Die Stornogebühren gleichen VOTING PARTNER den Aufwand insbesondere an Personalkosten, Materialmieten, Kosten für Materialeinkauf, etwaige Reisekosten, Speditionskosten und den entgangenen Gewinn aus, der bis zum Eingang der Stornierung aufgelaufen ist. 

6.8 Der Kunde kann nachweisen, dass VOTING PARTNER kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Abtretung- und Verpfändungsverbot 

7.1 Gegenüber Ansprüchen von VOTING PARTNER kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, durch VOTING PARTNER schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

7.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, durch VOTING PARTNER schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

7.3 Ansprüche des Kunden gegen VOTING PARTNER dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten und verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. 

 

8. Fristen und Termine 

8.1 Frist- und Terminangaben sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 

8.2 Lieferfristen sind eingehalten, wenn innerhalb der Frist der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder der Kunde über die Abholbarkeit benachrichtigt wurde, sofern Abholung vereinbart ist. 

8.3 Die Lieferfristen laufen erst ab vollständiger Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Leistungszeiten angemessen. 

8.4 Wird die von VOTING PARTNER geschuldete Lieferung oder Leistung aufgrund von für VOTING PARTNER unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden Umständen verzögert, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dies gilt auch, soweit die Störung bei einem Lieferanten oder Subunternehmer von VOTING PARTNER eintritt. Der Kunde wird über die Verzögerungen umgehend informiert. 

8.5 Zu unvorhersehbaren, von VOTING PARTNER nicht zu vertretenden Umständen zählen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, instabile politische Verhältnisse, Terroranschläge, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe sowie behördliche oder gerichtliche Anordnungen. 

8.6 Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Störung einen wesentlichen Vertragsbestandteil betrifft. Dies gilt entsprechend, wenn die in Ziffer 8.5 genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten oder sonstigen Vertragspartner von VOTING PARTNER eintreten. Ist der Rücktritt unberechtigt, ist VOTING PARTNER berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu berechnen. Betrifft die Störung nur einen Teil der vereinbarten Leistungen, so ist der Rücktritt nur hinsichtlich des von der Störung betroffenen Leistungsteils zulässig.

 

9. Versand 

Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden. Eine etwaige Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen kann VOTING PARTNER nach eigenem Ermessen bestimmen, sofern keine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien besteht. Auf schriftliches Verlangen des Kunden versichert VOTING PARTNER die Ware auf Kosten des Kunden. 

 

10. Leistungs- und Erfüllungsort, Gefahrübergang 

10.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist, sofern nichts Anderes vereinbart ist, der Sitz von VOTING PARTNER. 

10.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung geht, soweit nichts Anderes vereinbart ist, mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden, bei Versendung oder Transport mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. 

 

11. Haftung 

11.1 VOTING PARTNER haftet unbeschränkt für Schäden, soweit VOTING PARTNER diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 

11.2 Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften VOTING PARTNER und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. 

11.3 Die Haftung von VOTING PARTNER für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

11.4 Die Parteien gehen davon aus, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden höchstens der Nettovergütung nach dieser Vereinbarung für Leistungen von VOTING PARTNER entspricht. 

11.5 Im Übrigen ist die Haftung von VOTING PARTNER unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer VOTING PARTNER haftet kraft Gesetzes zwingend; insbesondere wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 

11.6 Soweit die Haftung von VOTING PARTNER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Arbeitnehmer sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von VOTING PARTNER.

 

12. Drittsoftware und Drittlizenzen, Schutzrechte 

12.1 Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen VOTING PARTNER und dem Kunden ist auch die Lieferung von Drittsoftware, insbesondere von „VOTING PARTNER Software“ mit der dazugehörigen Drittlizenz. Lizenzvereinbarungen müssen vom Kunden direkt mit dem Dritthersteller abgeschlossen werden oder dessen Lizenzbedingungen vom Kunden akzeptiert werden. Diese können unter Umständen ausländischem Recht unterliegen. Der Kunde wird sich vor Vertragsschluss mit den Lizenzerfordernissen und den Lizenz- und Vertragsbedingungen der Softwarehersteller vertraut machen. Der Kunde verpflichtet sich auch gegenüber VOTING PARTNER, diese Lizenz- und Vertragsbestimmungen des jeweiligen Drittherstellers zu beachten. Die jeweils gültigen Lizenz- und Vertragsbedingungen können direkt auf dem Internetauftritt des jeweiligen Herstellers abgerufen werden. 

12.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als in den Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist. Er ist auch nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder Dritten die Software auf sonstige Art und Weise zugänglich zu machen. Soweit nicht gesetzlich vorgesehen, bedarf ein mehrfaches Nutzungsrecht einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 

12.3 Sämtliche für die Leistungen bestehenden gewerbliche Schutzrechte (Urheberrechte, Marken- und Musterrechte) bleiben im Eigentum von VOTING PARTNER bzw. des Lieferanten von VOTING PARTNER, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Urheberrechtsvermerke und /oder Technische Schutzmaßnahmen (TPM - Technical Protective Measures) von VOTING PARTNER oder Dritten dürfen weder verändert, noch entfernt werden. 

 

13. Vertraulichkeit 

13.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche geschäftlichen, technischen und sonstigen Informationen und Unterlagen geheim zu halten, die Ihnen aus Anlass ihrer vertraglichen Beziehungen von der anderen Partei überlassen wurden oder von denen sie anderweitig Kenntnis erlangt haben und die als vertraulich gekennzeichnet sind, sofern diese Informationen oder Unterlagen nicht bereits allgemein bekannt sind. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Partei die Kenntnis direkt oder indirekt, mündlich oder schriftlich erhalten hat. 

13.2 Die Parteien werden solche Informationen und Unterlagen nur jenen Personen (insbesondere Angestellten, Beratern, Vertragspartnern) und nur in dem Umfang zugänglich machen, als dies für die Zwecke ihrer vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter von der Geheimhaltungspflicht in Kenntnis gesetzt werden und werden diese dazu verpflichten, diese Vertraulichkeit zu beachten. 

13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt insbesondere für Passwörter, die der Kunde zum Zwecke des Zugangs zu den Leistungen von VOTING PARTNER erhalten hat. Der Kunde hat VOTING PARTNER unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt geworden ist. Er hat das Passwort unverzüglich zu ändern oder durch VOTING PARTNER ändern zu lassen, wenn der Kunde Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 

13.4 Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gelten über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus. 

 

14. Datenschutz 

Der Kunde wird mit VOTING PARTNER datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. 

 

15. Missbräuchliche Nutzung 

15.1 Der Kunde wird sicherstellen, dass seine Nutzung der Leistungen von VOTING PARTNER dem geltenden Recht entspricht. Er verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend Datenschutz, Urheberrecht, Markenschutzrecht und andere Immaterialgüterrechte sowie die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller zu beachten und keine Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen könnten. 

15.2 Die Leistungen von VOTING PARTNER dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere 

a. dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt, abgerufen oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden, dies gilt auch für die vom Kunden gewählte Internetadresse selbst; 

b. sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte soweit sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten; 

c. dürfen keine Handlungen, die einen Angriff auf fremde Systeme mit dem Zweck darstellen können oder tatsächlich geeignet sind, den Betrieb von VOTING PARTNER oder Dritten zu stören, zu verlangsamen oder unmöglich zu machen, gesetzt werden, wie z.B. Überprüfen fremder Rechner auf ihre Verwundbarkeit („Scanning“), Fälschen von Informationen „Spoofing“, Massenversand von nicht verlangten E-Mails, SMS oder Fax-Nachrichten („Spaming“). 

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über Einzelheiten der vertraglichen Beziehungen zu VOTING PARTNER, insbesondere über sich daraus ergebende Rechte und Pflichten, zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle eignen Pflichtverletzungen sowie für Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat. 

 

16. Beauftragung Dritter (Subunternehmer) 

VOTING PARTNER kann zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder Teilleistungen auch Dritte beauftragen. Der Kunde erklärt sich mit der teilweisen oder vollständigen Weitergabe der Verpflichtungen von VOTING PARTNER an Dritte ausdrücklich einverstanden. 

 

II. Bedingungen für Miete 

 

17. Pflichten und Haftung des Kunden 

17.1 Der Kunde hat die Mietgegenstände nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Er hat sie pfleglich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportiert, aufbzw. abgebaut sowie bedient werden. 

17.2 Die Anweisungen von VOTING PARTNER bezüglich der Mietgegenstände und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Anwendungs- und Bedienungsanleitungen, die dem vermieteten Equipment beigelegt sind, sind zu beachten. 

17.3 Der Kunde darf die Mietgegenstände nur im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung bzw. zu den vereinbarten Zwecken nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die Mietgegenstände an Dritte weiterzugeben oder unter zu vermieten. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung. 

17.4 Der Kunde ist VOTING PARTNER nach den allgemeinen Haftungsregelungen für den Verlust und/oder alle Beschädigungen an den Mietgegenständen verantwortlich, Der Kunde hat die Mietgegenstände in dem Zustand zurückzugeben, in dem er diese übernommen hat. Für beschädigte, fehlende oder abhanden gekommene Mietgegenstände werden dem Kunden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert berechnet. 

17.5 VOTING PARTNER behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ausdrücklich vor. 

17.6 Der Kunde kann nachweisen, dass VOTING PARTNER kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.  

 

18. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses 

18.1 Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. 

18.2 Dauert das Vertragsverhältnis zumindest zwei Monate, kann es sowohl von VOTING PARTNER als auch vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. 

18.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

18.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Grund, der VOTING PARTNER zur außerordentlichen Kündigung berechtigt liegt vor, wenn der Kunde wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn 

a. der Kunde mit der Entrichtung des Mietzinses in der Höhe von zwei Monatszahlungen oder über mehrere Zahlungstermine mit einer Summe in dieser Höhe in Verzug gerät, 

b. wenn der Kunde insolvent wird, 

c. der Kunde seine Obhutspflichten verletzt oder die überlassenen Gegenstände beschädigt oder rechtswidrig Kopien der überlassenen Programme erstellt oder technische Schutzmaßnahmen umgeht. 

18.5 Endet das Vertragsverhältnis durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, hat der Kunde als pauschale Entschädigung die Stornogebühren nach Punkt 6.4 dieser AGB zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von VOTING PARTNER bleiben unberührt. Der Kunde kann nachweisen, dass VOTING PARTNER kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

18.6 Der Kunde wird die Mietgegenstände mit Beendigung des Mietverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand mit allen Komponenten an VOTING PARTNER am Sitz von VOTING PARTNER zurückgeben. Dazu gehören auch sämtliche vom Kunden erstellten Programmkopien auf Datenträgern. Datenbestände des Kunden sind von diesem vollständig zu löschen. 

Der Kunde stellt VOTING PARTNER von allen Ansprüchen Dritter aus einer etwaigen Verletzung insbesondere von datenschutzrechtlichen Bestimmungen wegen der gegebenenfalls unterbliebenen Löschung der Daten frei. 

18.7 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Kunde für den Rücktransport der Mietgegenstände verantwortlich ist Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Mietgegenstände müssen bis längstens 17.30 Uhr des letzten Tages des Mietverhältnisses an VOTING PARTNER am Sitz von VOTING PARTNER zurückgegeben werden. Im Fall einer verspäteten Rückgabe wird die aktuell gültige Tagesmiete verrechnet. 

18.8 Durch den fortgesetzten Gebrauch der Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit wird das Mietverhältnis nicht verlängert. § 545 BGB ist nicht anwendbar. 

 

19. Gewährleistungsrechte 

19.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

19.2 Der Kunde hat VOTING PARTNER auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. 

19.3 Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als Mängel von an das System angeschlossener Hardware Dritter oder des Kunden oder von mit dem System verbundener Software Dritter oder des Kunden herrühren. Die Beweislast für die anderweitige Herkunft der Mängel trägt VOTING PARTNER. 

19.4 Die Schadensersatzhaftung von VOTING PARTNER für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen. 

 

III. Bedingungen für Kaufverträge 

 

20. Gewährleistung - Rügepflicht 

20.1 Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstige Angaben in den mitgelieferten Produktbeschreibungen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs 1 Satz 1 BGB und nicht als selbständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. 

20.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 

20.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung trägt VOTING PARTNER die Kosten der erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. 

20.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 

20.5 Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen in § 11 dieser AGB. 

 

21. Eigentumsvorbehalt 

21.1 VOTING PARTNER behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Das Eigentum geht mit der Bezahlung der letzten Kaufpreisrate oder des vollständigen Kaufpreises automatisch auf den Kunden über. 

21.2 Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, ist VOTING PARTNER berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch VOTING PARTNER liegt ein Rücktritt vom Vertrag. 

21.3 Der Kunde ist bis zum Übergang des Eigentums nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. 

21.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde VOTING PARTNER unverzüglich schriftlich zu verständigen, damit VOTING PARTNER Klage nach § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VOTING PARTNER die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VOTING PARTNER entstehenden Ausfall. 

 

IV. Individualisierte APP 

 

22. Entwicklung einer individualisierten APP 

22.1 Soweit für den Kunden eine individualisierte Version der VOTING PARTNER – APP entwickelt werden soll, wird diese den Kundennamen und Markennamen enthalten und den mit dem Kunden gesondert vereinbarten Spezifikationen entsprechen. 

22.2 Alle Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte an der individualisierten APP verbleiben bei VOTING PARTNER. 

22.3 Der Kunde verpflichtet sich, die im Angebot festgehaltenen zusätzlichen Lizenzgebühren für die Bereitstellung und Entwicklung der individualisierten VOTING PARTNER APP so lange zu bezahlen, als diese APP auf dem Online Shop von VOTING PARTNER vereinbarungsgemäß freigeschaltet ist. 

 

V. Serviceleistungen und Support 

 

23. Serviceleistungen durch VOTING PARTNER - Mitarbeiter 

23.1 Erbringen Mitarbeiter von VOTING PARTNER vereinbarungsgemäß Serviceleistungen für den Kunden, werden diese in Form von Tagespauschalen pro Mitarbeiter abgerechnet. 1 Tag umfasst dabei acht Stunden sowie eine Stunde Pause. 

23.2 Darüber hinausgehende Arbeitsstunden des Mitarbeiters werden mittels Stundenaufzeichnungen dokumentiert und mit dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt. 

 

24. Support 

24.1 Sind Supportleistungen ergänzend vertraglich vereinbart, können diese an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr MEZ angefordert werden 

24.2 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, können diese Supportleistungen einmal monatlich, höchstens jedoch im Umfang von drei Stunden pro Jahr ohne gesonderte Vergütung angefordert werden. Alle darüberhinausgehenden Supportleistungen sind kostenpflichtig und werden entsprechend dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Supportleistung geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt. 

 

VI. Schlussbestimmungen 

25. Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand, anwendbares Recht 

25.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und VOTING PARTNER oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten möglichst weitgehend entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken. 

25.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Nürnberg. 

25.3 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der VOTING PARTNER GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) als zwingend vereinbart.